ThemaPflege im Alter
§1601 BGBKinder haften für ihre Eltern
Was passiert, wenn die eigenen Eltern früher oder später ins Pflegeheim müssen? Ich schreibe diesen Artikel als Vermögensberaterin, aber vor allem auch als Frau über 30 und als Tochter, spreche ein Thema an, das von den meisten ignoriert wird, aber im Grunde uns alle angeht. Denn statistisch gesehen ist bereits heute jeder Zehnte über 75 Jahre pflegebedürftig, ab einem Alter von 80 Jahren ist es bereits jeder Vierte*. Tendenz steigend. Aber ist es ein „ins Pflegeheim müssen“ oder sollte man aufgrund der aktuellen Pflege- und Versicherungssituation nicht vielmehr von „ins Pflegeheim können“ im finanziellen Sinne sprechen? Für frühere Generationen war es ganz normal, dass die Kinder für die Eltern bezahlt haben, bzw. sich selbst um deren Pflege kümmerten. In einem „leistbaren Maße“ sind sicherlich auch heutige Generationen noch dazu bereit. Das ist man seinen Eltern nicht nur schuldig, das ist meiner Ansicht nach ganz selbstverständlich.
* Quelle: Statistisches Bundesamt, Sechster Pflegebericht (www.bundesgesundheitsministerium.de)
Wenn ich mit älteren Kunden spreche oder bei einem Geburtstags-Kaffeekränzchen im familiären Kreis sitze, so dreht sich bei älteren Menschen oft alles nur noch um Themen wie „Wohnen im Alter“ oder „in Würde sterben“. Doch wird das eigene Ersparte oder die eigene Rente hoch genug sein, um ein Altern in Würde auch zu finanzieren? Werden die eigenen finanziellen Mittel reichen, um sich ein Alters- oder Pflegeheim leisten zu können, das auch den eigenen Vorstellungen von „wohnen“, „Würde“ oder gar „wohlfühlen“ entspricht? Sehr häufig höre ich dann die folgende Sorge: „Ich will nicht, dass meine Kinder für uns Schulden machen müssen, die haben genug eigene Probleme und sollen ihr Erspartes für ihre eigenen Träume verwenden oder für die Träume unserer Enkel.“ – Doch vielen wird gar keine andere Wahl bleiben als von ihren eigenen Standards Abstand zu nehmen und nicht zuletzt auch dabei noch auf das Einkommen ihrer Kinder zurückgreifen zu müssen.
Doch nun zu den Fakten. Welche Kosten auf Kinder zukommen, sobald die Eltern zum Pflegefall werden, ist recht leicht zu berechnen.
KostenWas kommt da auf einen zu?
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen Ihre Eltern sind beide über 75 Jahre alt, beziehen eine mäßige Rente und konnten sich Zeit ihres Leben ein erspartes Vermögen von circa 100.000 Euro zurücklegen. Nun wird ein Elternteil zum Pflegefall, kann nicht mehr zuhause betreut werden. Im Durchschnitt fallen in einem solchen Fall für die Unterbringung in einem Pflegeheim circa 4.200 Euro im Monat an. Auf welche Kosten Sie sich aufgrund Ihres eigenen Wohnorts und Art der Ausstattung des Heims einstellen können, kann man relativ leicht mittels einer Pflegeheimsuche wie sie die AOK bietet, herausfinden.
Gehen wir in unserem beschriebenen Fall davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung aufgrund des ermittelten Pflegegrads 50 % der Kosten übernimmt. Dann sind von der Familie immer noch 2.100 Euro pro Monat als Eigenanteil zu erbringen.
„Je geringer der Pflegegrad, desto höher ist der Eigenanteil.“
Relativ leicht zu errechnen ist auch, dass von den hart ersparten 100.000 Euro der Eltern bei monatlichen Kosten von 2.100 Euro ein Elternteil gerade mal 4 Jahre in einem Pflegeheim untergebracht werden kann. Doch was passiert danach? Und was ist, wenn der zweite Elternteil auch pflegebedürftig wird?
„Kinder haften für ihre Eltern“ – bedeutet, dass im nächsten Schritt das Ersparte und das Vermögen der Kinder für die weiteren Kosten herangezogen wird. Natürlich nur in einem zumutbaren Maße. Doch was der Staat als zumutbar erachtet, und dass sich diese Vorstellung wohl kaum mit Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen für Ihre Zukunft decken lässt, dürfte klar sein. Sich selbst dann noch „ein Vermögen für später aufzubauen“ oder endlich „die lang ersehnte Weltreise“ zu machen, dürfte damit schnell zu einem unrealistischen Ziel werden.
Was kann man also tun, um sich vor einem solchen Szenario zu schützen?
Natürlich gibt es hier inzwischen viele Formen der Vorsorge und Absicherung. Doch diese können sich, wenn falsch kalkuliert, oft sogar als Fehlinvestition erweisen. Nehmen wir zum Beispiel an, Ihre Eltern haben zu irgendeinem Zeitpunkt eine private Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Deckung 1.200 Euro im Monat für einen bestimmten Pflegegrad umfasst. Dann heißt das für unser Rechenbeispiel, dass immer noch 1.000 Euro pro Monat fehlen. Provokativ könnte man sagen: Mit der falschen Höhe der Pflegeversicherung hat man lediglich die Kosten für das Sozialamt gesenkt, für die restlichen 1.000 Euro müssen jedoch immer noch die Kinder aufkommen.
Wer sich darauf verlässt, dass die Eltern ja bereits an eine Absicherung in Form einer Pflegeversicherung gedacht haben, wiegt sich hier mitunter in falscher Sicherheit. Auf eine solche Pflegeversicherung kann man durchaus aufbauen, auf sie verlassen sollte man sich nicht.
Wir raten daher allen unseren Kunden, sich über dieses Thema früh genug Gedanken zu machen, sowohl im Sinne der eigenen Eltern als auch im Sinne der eigenen Kinder Vorsorge zu betreiben. Mit einer realistischen Kalkulation, die das Vermögen der Eltern genauso mit einbezieht wie die eigene (finanzielle) Lebenssituation. Mit konkreten Informationen über finanzielle Ansprüche je Pflegegrad, so dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit alle gut versorgt sind. Gerne helfen wir Ihnen bei dieser Kalkulation. Finden für Ihren individuellen Fall heraus, was Sinn macht und was nicht. Denn wir wollen, dass die finanziellen Folgen und Kosten für jeden tragbar sind, dass Ihr Leben in Balance bleibt. Über Näheres informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.
P.S.: Wir helfen auch dabei, wenn es darum geht, das Thema bei den eigenen Eltern richtig anzusprechen; denn wir verstehen, dass es ein sensibles Thema ist.
Möchten Sie von 1.800 Euro „Restbetrag“ leben?
Denn das ist die Summe, die Ihnen als Kind, das für seine Eltern im Falle einer Pflegebedürftigkeit haftet, zum eigenem Leben zusteht. Natürlich KANN man davon leben, die Frage ist nur, ob man damit seine eigenen Ziele auch in dem Maße erreicht, wie man es sonst getan hätte. Als Single stehen Ihnen 1.800 Euro im Monat zu, als Familie 3.240 Euro. Unangetastet von der Vermögensberechnung bleiben übrigens die eigenen Altersvorsorgezahlungen in Form von Renten- und Lebensversicherungen, ebenso selbstbewohnte Immobilien. Für Selbständige gelten andere Berechnungswerte als für Angestellte. Ein durchaus sehr komplexes Thema. Informieren Sie sich am besten gleich, mit was Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen können/müssen und vereinbaren Sie einen Check-up Termin mit uns!