FESTSTELLUNGSERKLÄRUNGDie Herausforderung

Gehören Sie zu den glücklichen Besitzern eines Grundstückes? Dann kommt jetzt eine Aufgabe auf Sie zu!

Jede Person, die Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück besitzt, muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Man spricht hier vom Stichtag der ersten Hauptfeststellung. Sprich, wer vor oder ab dem 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks ist, muss eine Grundsteuererklärung für dieses Grundstück abgeben.

Sind Sie insgesamt mehrere Eigentümer, muss nur ein Eigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Allerdings müssen die anderen Eigentümer mit angegeben werden.

Was zählt nun alles als Grundstücke?
Man unterscheidet hier nicht zwischen einem bebauten oder unbebautem Grundstück. Die Pflicht gilt für ALLE Grundstücke.

Sie haben noch gar kein Grundstück oder eine Immobilie und interessieren sich mehr für eine Kapitalanlage, dann finden Sie mehr Infos hier.

Sie möchten einen Ansprechpartner, mit dem Sie alles richtig machen, dann kommen Sie auf uns zu.

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SteuererklärungGrundsteuer

  • Foto das ein Kalenderdatum abbildet

    Bis wann muss man die Grundsteuererklärung abgeben?

    Wichtig ist, sich hier gut vorzubereiten, weil die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 01.07.2022 beginnt und am 31.10.2022 bereits endet.

     

    Sie benötigen Hilfe?

    Mehr Infos im nächsten Slide.

  • Kinderspielzeug-Anhänger voll mit Sand im Sandkasten

    Was sollten Sie wissen?

    Man unterscheidet hier nicht zwischen einem bebauten oder unbebautem Grundstück. Die Pflicht gilt für alle Grundstücke.

    Dazu zählen genau diese:

    • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
    • Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft
    • Wohnungs- und Teileigentum
    • Gebäude auf fremdem Grund und Boden
    • Erbbaurechte
    • Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte
  • Schlüssel mit einem Anhänger in Form eines Hauses

    Was benötigen Sie für Daten?

    Die Herausforderungen für Sie ist, dass man bei der Grundsteuererklärung einige Daten benötigt, die man nicht unbedingt sofort verfügbar hat.

    Wie wichtigsten Angaben sind diese

    • Grundstücksart
    • Wohnfläche
    • Nutzungsfläche
    • Eigentumsverhältnisse
    • Gemarkung
    • Bodenrichtwert
    • Flur, Flurstück
    • bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen

    Die meisten Daten findet man in den Notarunterlagen, im Grundbuchauszug, Katasterauszug oder dem alten Grundsteuerbescheid. Da finden Sie auch die Steuernummer.

     

Foto der Münchner Wahrzeichen Frauenkirche und Rathaus aus Vogelperspektive

So einfach gehts

Am einfachsten ist es eine Datenanalyse machen zu lassen und alle relevanten Daten aufzuarbeiten. Denn sonst ist die Gefahr groß, dass Sie viel Zeit benötigen und dass am Ende die Feststellungsbescheide fehlerhaft sind. Sie brauchen hier Unterstützung?

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