
Reform derGrundsteuer
FESTSTELLUNGSERKLÄRUNGDie Herausforderung
Gehören Sie zu den glücklichen Besitzern eines Grundstückes? Dann kommt jetzt eine Aufgabe auf Sie zu!
Jede Person, die Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück besitzt, muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Man spricht hier vom Stichtag der ersten Hauptfeststellung. Sprich, wer vor oder ab dem 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks ist, muss eine Grundsteuererklärung für dieses Grundstück abgeben.
Sind Sie insgesamt mehrere Eigentümer, muss nur ein Eigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Allerdings müssen die anderen Eigentümer mit angegeben werden.
Was zählt nun alles als Grundstücke?
Man unterscheidet hier nicht zwischen einem bebauten oder unbebautem Grundstück. Die Pflicht gilt für ALLE Grundstücke.
Sie haben noch gar kein Grundstück oder eine Immobilie und interessieren sich mehr für eine Kapitalanlage, dann finden Sie mehr Infos hier.
Sie möchten einen Ansprechpartner, mit dem Sie alles richtig machen, dann kommen Sie auf uns zu.

So einfach gehts
Am einfachsten ist es eine Datenanalyse machen zu lassen und alle relevanten Daten aufzuarbeiten. Denn sonst ist die Gefahr groß, dass Sie viel Zeit benötigen und dass am Ende die Feststellungsbescheide fehlerhaft sind. Sie brauchen hier Unterstützung?
Sprechen Sie uns an!
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