
Im FokusBaukindergeld
HerausforderungVerdienstgrenzen
Gehören Sie zu den glücklichen Vätern und Müttern, die auf eine staatliche Unterstützung beim Immobilienerwerb in Form von Baukindergeld zählen dürfen? Wissen Sie, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, worauf es ankommt? Zum einen auf Ihr gemeinsames Einkommen: Sie und Ihr Partner dürfen zusammen nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Kennen Sie den Unterschied zwischen Jahresbruttogehalt und zu versteuerndes Einkomme? Liegt Letzteres über 90.000 Euro? Dann brauchen Sie nicht weiterlesen, denn dann bekommen Sie kein Baukindergeld.
Sind Sie sich unsicher, dann überschlagen Sie ganz grob mit der folgenden Rechnung: gemeinsames Bruttoeinkommen minus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und weitere Werbungskosten. Das ist ihr zu versteuerndes (Haushalts-)Einkommen. Für die Beantragung des Baukindergeldes ist das Ergebnis der letzten beiden Jahre relevant.
Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern verdient zusammen 92.000 Euro pro Jahr. In einem Steuer-Onlinetool, bei dem die Familie grob ihre Belastungen und Sonderausgaben eingibt, kommt am Ende heraus, dass das zu versteuernde Einkommen bei rund 74.000 Euro liegt. Glückwunsch, Sie können Baukindergeld beantragen.
Sie liegen definitv darüber? Dann gibt es andere Möglichkeiten mit dem Geld zu wirtschaften. Sprechen Sie uns gerne an.
Sie möchten einen Ansprechpartner, mit dem Sie alles richtig machen, dann kommen Sie auf uns zu.

Das Baukindergeld für die Bayern
Ja mei in Bayern gibts a bissi mehr. Das Baukindergeld plus in Bayern bedeutet, dass Sie nicht nur 1.200 Euro Förderung, sondern gleich 1.500 Euro pro Kind bekommen. Sie leben in Bayern als Familie mit drei Kindern? Dann gibt es 9.000 Euro zusätzlich. Von der nur für Bayern gültigen Eigenheimzulage haben Sie sicher auch schon gehört. Die gibt es einmalig in Höhe von 10.000 Euro. Vorteil ist hier, dass diese nicht nur für Familien, sondern auch für kinderlose Paare und Singles gilt. Für das Baukindergeld gilt ebenfalls der Stichtag 18. September 2018. Weitere Infos gibts unter baukindergeld.bayern.de.
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